Gemäß § 5, Satzung können alle Bürgerinnen und Bürger Mitglied werden, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und das 15. Lebensjahr vollendet haben.
Gemäß § 5, Satzung können alle Bürgerinnen und Bürger Mitglied werden, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und das 15. Lebensjahr vollendet haben.